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Fliesen Gülec
Karwinkel 4
97204 Höchberg
Homepage:www.fliesenguelec.de
Telefon:0931 4070694
Fax:0931 9913892

Fliesentrends

Wir als Fliesenspezialisten möchten Ihnen keine Trends vorenthalten. An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen regelmäßig besondere Fliesen für Bad, Küche oder Wohnraum, für innen und außen, für den privaten oder den öffentlichen Bereich.

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Referenzen

Wir sind stolz auf das, was wir machen. Deswegen haben wir Ihnen eine Auswahl unserer anspruchs­vollsten Arbeiten zusammengestellt.

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Ausstellung

In unserer Ausstellung haben Sie die Möglichkeit, eine Vielzahl von Fliesen-, Naturstein- oder Mosaik-Mustern zu sehen, zu spüren und zu erleben.

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Online-Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben

Sie können sich komfortabel im unten stehenden Formular bewerben und bis zu 3 Dateien mit einer Datengröße von jeweils bis zu 2 MB anhängen.

Natürlich können Sie uns Ihre Bewerbung auch per E-Mail senden. In diesem Fall richten Sie Ihre Bewerbung an:


Persönliche Daten

Anlagen

Informationen zur Bewerbung

Bewerbung auf die Stelle: Fliesen-, Platten- und Mosaik­leger/-in (m/w/d) als Assistent/-in, Helfer/-in

Die hier eingegebenen personenbezogenen Daten, finden lediglich zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung Verwendung. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem unten­stehenden Passus "Nutzung Ihrer Daten bei Bewerbungen".

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Nutzung Ihrer Daten bei Bewerbungen

Im Zuge des Bewerbungs­verfahrens erheben und ver­ar­bei­ten wir personen­bezogene Daten, auch auf elek­troni­schem Wege. Rechts­grund­lage für die Verar­bei­tung ist Art. 6 Abs. Lit. b bzw. f DSGVO. Zweck ist, dass Bewer­bungs­ver­fah­ren durch­zu­führen.

Erfolgt ein Vertrags­abschluss mit einem Bewerber, werden die bereits ver­ar­bei­te­ten per­sonen­bezo­genen Daten zum Zwecke der Abwick­lung des Beschäf­tigungs­ver­hält­nis­ses gespeichert. Dabei werden die gesetz­lichen Vor­schrif­ten beachtet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Er­rei­chung des Zwecks ihrer Erhe­bung nicht mehr erfor­der­lich sind. Erfolgt hingegen kein Ver­trags­ab­schluss mit dem Be­wer­ber, löscht der Ver­ant­wort­liche die per­sonen­bezo­genen Daten zwei Monate, nachdem er die Absage bekannt gegeben hat. Dies gilt ledig­lich vorbe­halt­lich sons­tiger der Löschung ent­gegen­stehen­der berech­tigter Inter­essen. Ein solches berech­tigtes Inter­esse ist dann anzu­nehmen, wenn die per­sonen­bezo­genen Daten benö­tigt werden, um eine Beweis­pflicht in einem Ver­fah­ren nach dem allge­mei­nen Gleich­behand­lungs­grund­satz nach­zu­kommen.

Der Nutzer hat jederzeit die Mög­lich­keit, das Bewer­bungs­ver­fah­ren und somit die Ver­ar­bei­tung seiner per­sonen­bezo­genen Daten zu beenden. Alle per­sonen­bezo­genen Daten, die im Zuge des Bewer­bungs­ver­fah­rens gespei­chert wurden, werden in diesem Fall gelöscht, sofern nicht ein vor­be­zeich­netes Inter­esse des Ver­wen­ders an der Spei­cherung besteht.